Ob und wann an einem Fundort gearbeitet werden darf, entscheiden Polizei und Staatsanwaltschaft. Erst nach ihrer Freigabe beginnt das, worum es hier geht: Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn die Räume anschließend geleert werden sollen, die Wohnungsauflösung. Zum Einsatzort in Putbus kommen wir, sobald der Auftrag steht.
Nein, und der Grund liegt darin, dass sich das Ausmaß von außen nicht feststellen lässt. Ein Raum kann sauber aussehen, während Rückstände längst in Bodenbelag, Fugen, Holz oder den Estrich darunter gezogen sind; wie weit das reicht, beurteilen wir bei der Besichtigung. Wischen bewegt solche Rückstände über die Fläche, statt sie herauszuholen, und ein Geruch, dessen Quelle im Material sitzt, bleibt so lange bestehen wie diese Quelle. Wir arbeiten nach der Biostoffverordnung, entfernen kontaminiertes Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen.
Vom Zustand der Räume und vom Umfang dessen, was entfernt werden muss. Deshalb sehen wir uns die Wohnung vorab kostenlos an und legen Ihnen danach ein Angebot vor; gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben. Nach Abschluss bekommen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung samt Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Nein. Notwendig ist nur, dass jemand den Auftrag erteilt und uns Zugang zu den Räumen ermöglicht. Bei einer Wohnungsauflösung sichern wir Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke und übergeben sie den Berechtigten; wer weit entfernt wohnt, muss dafür nicht anreisen.
Das hängt vom Einzelfall ab, also davon, wie die Räume beschaffen sind und wie viel herausgenommen wird. Eine belastbare Aussage dazu ergibt sich bei der Besichtigung, wenn der Umfang der Arbeit feststeht.
Für den ersten Schritt genügt eine knappe Schilderung: was vorgefallen ist, in welchem Zustand die Wohnung ist und ob die Freigabe vorliegt. Alles Weitere klärt sich beim Termin vor Ort.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
