Eine Reinigung nach einem Todesfall lässt sich ruhig abwickeln, ohne dass im Haus jemandem etwas erklärt werden muss. Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung, auch in Pressig. Diese Seite beschreibt, was der Reihe nach geschieht.
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So geht es weiter
- Zuerst die Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, bleiben die Räume verschlossen, bis Beamte oder Staatsanwaltschaft sie freigeben. Vorher beginnt keine Reinigung. Diese Wartezeit lässt sich nutzen, um alles Weitere zu besprechen.
- Warum Wischen nicht hilft. Haushaltsreiniger lösen Schmutz von glatten Oberflächen, dort endet ihre Wirkung. Die Rückstände nach einem Todesfall bleiben aber nicht oben liegen. Sie ziehen in Fugen, Holz, Bodenbeläge und Estrich. Ein Lappen verteilt sie dann, statt sie herauszuholen. Eine Fläche sieht danach sauber aus und ist es nicht. Auch der Geruch sitzt im Material und verschwindet dauerhaft, sobald seine Quelle daraus entfernt ist.
- Die erste Schilderung. Am Telefon genügt, was Sie wissen: was vorgefallen ist, um welche Art von Wohnung es geht und ob die Polizei beteiligt war. Auch lückenhafte Angaben reichen für eine erste Einschätzung.
- Die Besichtigung vor Ort. Jemand sieht sich die Räume an und schätzt den Aufwand ein. Diese Besichtigung kostet nichts, auch wenn es dabei bleibt.
- Was im Angebot steht. Sie bekommen den Umfang schriftlich, bevor jemand anfängt. Bei einer Wohnungsauflösung steht darin, welche Räume geleert werden und was mit dem Hausrat geschieht. Gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung.
- Und dann wird gearbeitet. Bei der Tatortreinigung kommt kontaminiertes Material heraus, es wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Bei einer Auflösung räumen wir die Wohnung; Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten übergeben. Zum Abschluss erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Was ein Einsatz kostet, richtet sich nach dem Zustand der Räume und klärt sich bei der Besichtigung. Alles andere lässt sich in einem Gespräch besprechen.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.