Nach einem Todesfall in einer Wohnung steht am Anfang eine nüchterne Frage: Wer erteilt den Auftrag, und wer kann den Zugang zu den Räumen ermöglichen. Diese Seite beschreibt, wie eine Tatortreinigung oder Leichenfundortreinigung abläuft, wie eine Wohnung nach einem Todesfall übernommen wird und wie eine Wohnungsauflösung in Poppenhausen vonstattengeht. Der Weg dorthin ist in sechs Schritte geordnet.
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Von der ersten Klärung bis zum Abschluss
- Die behördliche Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, bleiben die Räume unangetastet. Erst wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben, beginnt unsere Arbeit.
- Warum die Oberfläche täuscht. Wird nur die Oberfläche behandelt, bleibt zurück, was tiefer sitzt: in Fugen, in Holz, unter dem Bodenbelag, im Estrich. Ein Raum kann sauber aussehen und biologisch belastet sein, denn der Anblick sagt über den Zustand des Materials nichts. Wischen verteilt Rückstände zusätzlich, statt sie herauszuholen. Auch der Geruch bleibt, solange seine Quelle im Material steckt. Mit deren Entfernung verschwindet er dauerhaft.
- Das erste Telefonat. Hilfreich ist eine knappe Schilderung: um welche Räume es geht, was vorgefallen ist, ob eine Freigabe vorliegt und wer den Zugang ermöglichen kann. Daraus ergibt sich, was für den Einsatz benötigt wird.
- Ansehen, was zu tun ist. Vor jeder Entscheidung sieht sich jemand die Räume an. Diese Besichtigung kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
- Der Umfang wird festgehalten. Anschließend erhalten Sie ein Angebot, das schriftlich beschreibt, was gereinigt, entfernt und entsorgt wird. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume.
- Ausführung. Belastetes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert. Grundlage ist die Biostoffverordnung. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus ausbleiben.
Welcher dieser Wege im konkreten Fall passt, klärt sich im Telefonat, bevor eine Entscheidung fällt.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.