Bevor an einem Fundort gearbeitet werden kann, muss der Ort von Polizei oder Staatsanwaltschaft freigegeben sein. Danach beginnt unsere Arbeit: Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall, wenn nötig auch die Wohnungsauflösung. Wir kommen dafür nach Polch zum Einsatzort.
Ja, und der Grund liegt in der Fläche. Rückstände bleiben nicht dort, wo man sie sieht. Sie sitzen in Fugen, in Holz, unter dem Bodenbelag und im Estrich. Wer mit Wasser und Tuch darüber geht, löst sie an und verteilt sie über eine größere Fläche. Aus einer kleinen betroffenen Zone wird so eine breite. Dasselbe gilt für den Geruch: er hält sich, solange die Quelle im Material steckt. Ist sie heraus, ist er weg und kommt nicht zurück. Wir lösen belastetes Material heraus, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die Flächen.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Deshalb sehen wir uns die Wohnung zuerst an, kostenlos. Sie bekommen danach ein Angebot mit dem festgelegten Umfang. Wir fangen erst an, wenn Sie zugestimmt haben.
Ist die Polizei eingeschaltet, warten wir deren Freigabe ab. Dann folgt die Besichtigung. Unsere Fahrzeuge sind nicht beschriftet. Wenn Sie es möchten, legen wir die Arbeitszeiten so, dass es im Haus keine Begegnungen gibt. Entsorgt wird nichts, bevor Sie es freigegeben haben.
Am Anblick lässt sich das nicht erkennen. Eine Fläche kann sauber wirken und biologisch belastet sein. Anderes sieht schlimmer aus, als es tatsächlich ist. Wir prüfen das bei der Besichtigung und sagen Ihnen, was betroffen ist und was bleiben kann.
Am Telefon reicht eine kurze Schilderung: was vorgefallen ist, wie die Räume aussehen und ob die Freigabe schon vorliegt. Alles Weitere klären wir in der Wohnung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
