Nach einem Todesfall in einer Wohnung muss niemand selbst zu Eimer und Reiniger greifen. Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn das gewünscht ist, die vollständige Auflösung der Wohnung in Plüderhausen. Auch die Tatortreinigung gehört dazu, sobald die Behörden den Ort freigegeben haben.
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Wie ein Einsatz abläuft
- Warten auf die Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, beginnt vorher nichts. Erst wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigeben, dürfen wir hinein.
- Warum die Oberfläche täuscht. Fugen, Holz, Teppichrücken und Estrich nehmen auf, was auf sie trifft. Rückstände sitzen danach unter der Oberfläche, nicht darauf. Ein Boden, der sauber aussieht, sagt deshalb nichts über den biologischen Zustand darunter. Wischen bewegt solche Rückstände eher in die Breite, als dass es sie aus dem Material holt. Auch der Geruch hat seine Quelle im Material. Er verschwindet dauerhaft, sobald diese Quelle heraus ist.
- Das erste Telefonat. Nützlich ist alles, was Sie über die Räume wissen: welcher Raum betroffen ist, seit wann der Zustand besteht, ob Behörden beteiligt sind, wer den Auftrag erteilt und wer den Zugang ermöglicht.
- Ansehen, was zu tun ist. Vor jeder Zusage sieht sich jemand die Räume an. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Angebot. Danach steht der Umfang schriftlich fest. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
- Die Arbeit selbst. Belastetes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Bei einer Wohnungsauflösung kommt der gesamte Hausrat aus den Räumen, Zimmer für Zimmer. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden dabei gesichert und den Berechtigten ausgehändigt. Entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür nicht vorliegt.
Für den Anfang reicht ein Gespräch über den Zustand der Räume. Was daraus folgt, klärt die Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.