Nach einem Leichenfund muss niemand in der Wohnung selbst tätig werden. Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung, entfernen kontaminiertes Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen. Dazu gehört auch die Tatortreinigung, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben, ebenso die Wohnung nach einem Todesfall und, wenn gewünscht, die vollständige Wohnungsauflösung.
Das Auge ist hier kein verlässlicher Maßstab. Ein Boden kann nach dem Abnehmen der Oberfläche unauffällig aussehen und im Material darunter weiterhin belastet sein. Rückstände wandern in Fugen, in Holz, unter den Belag und in den Estrich, also dorthin, wo kein Blick hinkommt. Wischen bewegt sie deshalb hauptsächlich in der Fläche umher, anstatt sie herauszuholen. Der Geruch hängt an derselben Stelle: Er hört auf, wenn die Quelle im Baustoff verschwunden ist, und nicht, wenn die Oberfläche sauber wirkt. Deshalb arbeiten wir am Material und nicht an seinem Anblick.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, weshalb wir vorher hinsehen. Die Besichtigung kostet nichts. Danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit dem Umfang der Arbeiten, und wir beginnen erst, wenn Sie zugestimmt haben. Zum Abschluss gibt es eine aufgeschlüsselte Rechnung sowie eine Dokumentation des Einsatzes, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Ja. Notwendig ist, dass jemand den Auftrag erteilt und uns Zugang zur Wohnung verschafft. Anwesend sein müssen Sie während der Arbeiten nicht. Dokumente, Bargeld, Schmuck und persönliche Erinnerungsstücke sichern wir und geben sie an die Berechtigten weiter.
Das hängt vom Einzelfall ab. Wie viel im Material steckt und wie weit die Wohnung betroffen ist, zeigt sich erst bei der Besichtigung, und dort sprechen wir auch über den zeitlichen Ablauf.
Ein Anruf reicht, um die Lage zu schildern. Alles Weitere klären wir bei der Besichtigung vor Ort in Plau am See.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
