Nach einem Todesfall in einer Wohnung steht zuerst eine praktische Frage im Raum: wer erteilt den Auftrag, und wer lässt uns in die Räume. Das ist die Person, die den Schlüssel hat und die Reinigung veranlassen möchte. Wir übernehmen die Tatortreinigung und die Leichenfundortreinigung in Plaidt, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung. Begonnen wird erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben.
Das Auge ist hier kein Maßstab. Eine Fläche kann sauber aussehen und im Material belastet sein. Rückstände ziehen in Bodenbeläge, Fugen, Holz und Estrich. Sie sitzen dort, wo man sie nicht sieht. Wer oben wischt, verteilt sie, statt sie zu entfernen. Auch der Geruch hat immer eine Quelle im Material. Solange diese Stelle im Boden oder in der Wand bleibt, kommt der Geruch zurück. Wird sie entfernt, ist er dauerhaft weg. Wir nehmen belastetes Material heraus, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen. Dafür setzen wir VAH-gelistete Präparate ein.
Das richtet sich nach dem Zustand der Räume. Deshalb sieht sich jemand von uns die Wohnung vorher an, ohne dass dafür etwas berechnet wird. Danach erhalten Sie ein Angebot, in dem der Umfang schriftlich steht. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
Das ist von Fall zu Fall verschieden und wird bei der Besichtigung besprochen. Eine Angabe vorab wäre geraten. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass es im Haus zu keinen Begegnungen kommt.
Auch das lässt sich erst sagen, wenn die Räume gesehen wurden. Der Aufwand hängt davon ab, was vorliegt und wie viel Material betroffen ist. Bei der Besichtigung klären wir es, und Sie wissen dann, woran Sie sind.
Am Telefon reicht eine kurze Schilderung: was vorgefallen ist, um welche Räume es geht und ob der Ort freigegeben wurde. Alles Weitere besprechen wir vor Ort.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
