Was in einer Wohnung liegt, bleibt zunächst dort. Entsorgt wird nur, was vorher freigegeben wurde, und diese Entscheidung liegt bei den Berechtigten, nicht bei uns. Diese Seite beschreibt, wie die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall abläuft, wie eine Leichenfundortreinigung in Philippsthal organisiert wird und was bei einer Wohnungsauflösung geschieht.
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Die Reihenfolge, in der es abläuft
- Die behördliche Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, bestimmt sie, ab wann die Räume wieder zugänglich sind. Bis dahin wird nicht gearbeitet.
- Die Räume unberührt lassen. Haushaltsreiniger, Lappen und Eimer nehmen ab, was oben aufliegt. Dort endet ihre Wirkung. Rückstände sind zu diesem Zeitpunkt in Fugen, Bodenbeläge, Holz und Estrich gezogen, und ein feuchtes Tuch trägt sie eher weiter, als es sie herausholt. Eine Fläche sieht dann sauber aus, ohne biologisch sauber zu sein. Der Geruch hält sich, solange die Quelle im Material sitzt. Wird sie entfernt, verschwindet er mit ihr.
- Das Vorgespräch. Am Telefon hilft, was über die Räume bekannt ist: um welche Art von Fundort es geht, wie groß die Wohnung ist, ob Behörden beteiligt waren und ob eine Freigabe vorliegt. Mehr Angaben sind für den ersten Schritt nicht nötig.
- Die Besichtigung vor Ort. Jemand sieht sich die Wohnung an und beurteilt den Zustand. Das kostet nichts. Die Einsatzfahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung, im Haus fällt der Termin damit kaum auf.
- Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Der Umfang der Arbeiten steht schriftlich fest, bevor etwas beginnt. Angefangen wird nach Ihrer Zustimmung.
- Und dann wird gearbeitet. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Je nach Lage bleibt es bei der Tatortreinigung, oder die Wohnung wird anschließend geräumt und aufgelöst.
Welcher dieser Fälle vorliegt, klärt sich im Gespräch und bei der Besichtigung. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.