Angehörige fragen als Erstes, ob die Nachbarschaft mitbekommt, was in der Wohnung geschehen ist. Die Arbeit spielt sich in den Räumen selbst ab, angekündigt wird sie niemandem. Wir übernehmen in Pfreimd die Tatortreinigung und die Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und auf Wunsch die anschließende Wohnungsauflösung. Begonnen wird erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Nein, weil ein Boden aus mehreren Schichten besteht und nur die oberste davon erreichbar ist. Unter Teppich, Laminat oder PVC liegen Kleber, Dämmung und Estrich; an Fugen, Nahtstellen und Randleisten findet Flüssigkeit einen Weg nach unten. Was dort angekommen ist, bleibt dort, auch wenn die Oberfläche danach sauber aussieht. Wischen bewegt Rückstände in die Breite, statt sie aufzunehmen. Und der Geruch verschwindet dauerhaft erst, wenn die Quelle im Material heraus ist, weshalb wir belastetes Material entfernen, fachgerecht entsorgen und die Flächen darunter desinfizieren.
Das richtet sich nach dem Zustand der Räume, deshalb sieht sich vorher jemand die Wohnung an. Diese Besichtigung kostet nichts. Danach erhalten Sie ein Angebot über den Umfang, und gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung.
Das entscheidet der Einzelfall, deshalb nennen wir vorab keine Dauer. Wie groß der Aufwand ist, zeigt die Besichtigung; danach stimmen wir den zeitlichen Rahmen mit Ihnen ab.
Am Anblick nicht. Eine Fläche wirkt trocken und unauffällig, obwohl unter dem Belag Rückstände sitzen; sichtbare Sauberkeit ist kein Befund. Bei der Besichtigung sehen wir, welche Bereiche betroffen sind und was davon entfernt werden muss.
Wird die Wohnung anschließend geräumt, suchen wir Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke heraus und übergeben sie den Berechtigten; entsorgt wird nichts, bevor dafür die Freigabe vorliegt. Am Telefon genügt zunächst eine kurze Schilderung: was vorgefallen ist und wer Zugang zur Wohnung hat.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
