Diese Arbeit muss niemand allein erledigen. Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung und die Tatortreinigung in Petersberg, wir reinigen Wohnungen nach einem Todesfall und lösen Wohnungen vollständig auf. Kontaminiertes Material bauen wir aus und entsorgen es fachgerecht, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Begonnen wird, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Nein, und der Geruch zeigt das am deutlichsten. Nach dem Lüften ist er kurz verschwunden. Dann ist er wieder da. Das liegt nicht an der Luft, sondern am Material. Rückstände ziehen in Bodenbeläge, in Fugen, in Holz und bis in den Estrich. Was oben liegt, lässt sich abwischen. Was darunter sitzt, bleibt sitzen. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein. Wischen verteilt Rückstände zusätzlich in Ritzen und auf angrenzende Flächen. Deshalb geht es darum, die Quelle im Material zu entfernen, nicht die Oberfläche zu putzen.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Deshalb sieht sich das vorher jemand an, und diese Besichtigung ist kostenlos. Danach erhalten Sie ein Angebot mit dem Umfang der Arbeiten. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben. Bei einer Wohnungsauflösung räumen wir den gesamten Hausrat aus der Wohnung. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden davor gesichert und den Berechtigten übergeben.
Die Rechnung ist aufgeschlüsselt. Dazu kommt eine Dokumentation der ausgeführten Arbeiten. Beides können Sie bei Ihrer Versicherung einreichen. Die Entscheidung darüber liegt dann dort.
Nein. Der Geruch hat eine Quelle, und die steckt im Material. Ist dieses Material entfernt, ist der Geruch dauerhaft weg. Mit der Reinigung ist also auch die Ursache beseitigt.
Für ein erstes Gespräch genügt eine kurze Schilderung: welche Räume betroffen sind und was vorgefallen ist. Alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
