Niemand in der Familie muss die Räume selbst betreten, sortieren oder saubermachen. Diese Seite beschreibt, wie eine Leichenfundortreinigung abläuft, wer welchen Teil übernimmt und wie aus einem Anruf ein geordneter Termin wird. Wir fahren zum Einsatzort in Penzlin und übernehmen die Tatortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und, wenn die Räume geleert werden sollen, die vollständige Wohnungsauflösung.
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Der Ablauf in sechs Schritten
- Zuerst die Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, gehört der Ort bis zur Freigabe den Ermittlern. Erst danach darf gearbeitet werden, und erst danach planen wir einen Termin.
- Die Räume unberührt lassen. Ein Fußboden ist mehr als das, was man sieht. Unter dem Belag liegen Kleber, Fugen, Holz oder eine Dämmschicht, darunter der Estrich. Flüssige Rückstände laufen nicht auf der Oberfläche stehen, sie wandern Schicht für Schicht nach unten. Deshalb sagt ein sauber aussehender Boden nichts über den biologischen Zustand darunter. Wischen holt aus diesen Schichten nichts heraus, es zieht die Rückstände in die Breite. Auch der Geruch sitzt im Material, nicht in der Luft: Er endet erst, wenn die Quelle entfernt ist, und dann bleibt er weg.
- Das erste Telefonat. Hilfreich ist, was Sie ohnehin wissen: um welche Räume es geht, ob eine Freigabe vorliegt und ob die Wohnung nur gereinigt oder auch geleert werden soll. Mehr braucht es für den ersten Schritt nicht.
- Wir sehen uns die Räume an. Jemand von uns kommt vorbei und schätzt den Aufwand ein. Diese Besichtigung kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
- Was im Angebot steht. Danach erhalten Sie schriftlich, welche Arbeiten vorgesehen sind und welche Räume betroffen sind. Wir beginnen erst, wenn Sie zustimmen.
- Die Arbeit selbst. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die Flächen werden desinfiziert. Bei einer Auflösung räumen wir die Wohnung leer. Dokumente, Bargeld, Schmuck und persönliche Andenken legen wir beiseite und geben sie den Berechtigten. Entsorgt wird nichts, solange dafür keine Freigabe vorliegt.
Welcher der drei Fälle vorliegt, müssen Sie vorher nicht entscheiden. Das klärt sich im Gespräch.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.