Nach einem Todesfall in der Wohnung möchten Angehörige die Räume am liebsten sofort selbst in Ordnung bringen. Eimer und Reinigungsmittel richten dort allerdings mehr Schaden an, als sie beheben. Wir übernehmen in Penig die Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und, wenn die Räume leer werden sollen, die Wohnungsauflösung.
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Von der ersten Klärung bis zum Abschluss
- Warten auf die Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, entscheidet sie, wann die Räume wieder betreten werden dürfen. Bis dahin beginnt keine Arbeit.
- Warum Wischen nicht hilft. Wie weit etwas gegangen ist, zeigt die Oberfläche nicht. Rückstände ziehen in Fugen, Dielen, Teppichkleber und Estrich, und der Boden darüber kann sauber wirken, während das Material darunter belastet bleibt. Das Ausmaß lässt sich deshalb erst beurteilen, wenn jemand die Räume ansieht und prüft, wie tief es gegangen ist. Wischen verteilt Rückstände über die Fläche, statt sie herauszuholen. Der Geruch bleibt, solange die Quelle im Material sitzt.
- Was am Telefon geklärt wird. Nützlich ist alles, was Sie über die Räume wissen: welches Zimmer betroffen ist, welcher Bodenbelag liegt, ob der Ort freigegeben wurde. Danach richtet sich, wer kommt und was mitgebracht wird.
- Die Besichtigung vor Ort. Jemand sieht sich die Wohnung an und beurteilt, was entfernt werden muss und was bleiben kann. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Der Umfang wird festgehalten. Sie erhalten vorab ein Angebot, in dem steht, was gemacht wird. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
- Und dann wird gearbeitet. Kontaminiertes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert. Ob daraus eine Tatortreinigung wird, die Übernahme einer Wohnung nach dem Todesfall oder deren vollständige Auflösung, hängt vom Zustand der Räume ab. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus ausbleiben.
Für die erste Einschätzung genügt ein Telefonat, in dem Sie die Lage schildern. Alles Weitere ergibt sich aus der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.