Was eine Wohnung nach einem Leichenfund tatsächlich braucht, zeigt sich erst, wenn jemand die Räume gesehen hat. Bis dahin hilft vor allem, den Ablauf zu kennen. Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung gehören zu unserer Arbeit in Parsberg, ebenso die Wohnung nach einem Todesfall und die vollständige Wohnungsauflösung.
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Die Reihenfolge, in der es abläuft
- Solange ermittelt wird. Ist die Polizei im Haus, bleibt der Ort in ihrer Hand. Wir betreten ihn erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft ihn freigegeben haben.
- Warum Wischen nicht hilft. Wie weit etwas gegangen ist, sieht man einer Fläche nicht an. Rückstände ziehen in Fugen, Bodenbeläge, Holz und Estrich, und ein sauber wirkender Boden sagt nichts über den biologischen Zustand darunter aus. Oberflächliches Wischen verteilt solche Rückstände eher, als dass es sie entfernt. Auch der Geruch bleibt, solange die Quelle im Material steckt. Ist sie entfernt, verschwindet er dauerhaft. Beurteilen lässt sich der Umfang deshalb erst, wenn jemand die Räume von innen kennt.
- Die erste Schilderung. Am Telefon genügt, was Sie wissen: um welche Art von Räumen es geht, wie lange die Wohnung leer stand, ob die Freigabe schon vorliegt. Daraus ergibt sich, was wir mitbringen.
- Ansehen, was zu tun ist. Vor jeder Arbeit sehen wir uns die Räume an. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Das schriftliche Angebot. Danach steht der Umfang schriftlich fest. Erst wenn Sie zustimmen, wird gearbeitet. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume.
- Was dann geschieht. Kontaminiertes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen desinfizieren wir mit VAH-gelisteten Präparaten. Je nach Fall bleibt es bei der Reinigung, oder wir übernehmen die Wohnung im Ganzen bis zur Auflösung. Möchten Sie Begegnungen im Haus vermeiden, legen wir die Arbeitszeiten entsprechend.
Ob eine Reinigung ausreicht oder mehr nötig ist, klärt sich im Gespräch und bei der Besichtigung. Vorher lässt es sich von außen nicht seriös sagen.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.