Nach einem Todesfall in einer Mietwohnung steht am Anfang eine praktische Frage: Wer erteilt den Auftrag, und wer verschafft uns Zugang zu den Räumen? Solange das offen ist, beginnt keine Arbeit. Wir übernehmen in Pappenheim die Tatortreinigung und die Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und auf Wunsch auch die Wohnungsauflösung.
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Von der ersten Klärung bis zum Abschluss
- Die behördliche Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, bestimmt sie, ab wann die Räume wieder betreten werden dürfen. Vor dieser Freigabe rühren wir nichts an, auch keine Besichtigung findet vorher statt.
- Nichts selbst putzen. Viele Angehörige öffnen zuerst die Fenster und stellen fest, dass der Geruch nach kurzer Zeit wieder da ist. Das liegt nicht an der Luft. Rückstände sind in Bodenbelag, Fugen, Holz und Estrich eingezogen, und von dort geben sie den Geruch immer wieder ab. Eine Fläche kann dabei völlig sauber aussehen und trotzdem biologisch belastet sein. Wischen bewegt nur, was oben liegt, und erreicht die Quelle im Material nicht. Erst wenn diese Quelle heraus ist, bleibt auch der Geruch weg.
- Die erste Schilderung. Im Gespräch geht es um die Art des Fundorts, um Größe und Böden der Wohnung und darum, wer den Auftrag erteilt und wer einen Schlüssel hat. Genaue Kenntnisse braucht dafür niemand, eine grobe Beschreibung reicht.
- Wir sehen uns die Räume an. Jemand von uns schaut sich vor Ort an, welche Bereiche betroffen sind und was das für den Aufwand bedeutet. Diese Besichtigung kostet nichts. Termine legen wir auf Wunsch so, dass Begegnungen im Treppenhaus ausbleiben.
- Das schriftliche Angebot. Was gereinigt, ausgebaut und entsorgt wird, steht schriftlich fest, bevor die Arbeit beginnt. Erst nach Ihrer Zustimmung fangen wir an. Der Umfang richtet sich nach dem Zustand der Räume.
- Was dann geschieht. Unsere Teams fahren mit neutralen Fahrzeugen ohne Firmenbeschriftung vor. Belastetes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Je nach Fall bleibt es bei der Reinigung, oder wir räumen die Wohnung anschließend vollständig.
Bis zum Angebot entstehen keine Kosten. Die Entscheidung fällt erst danach, in Ruhe.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.