Nach der Freigabe durch Polizei oder Staatsanwaltschaft beginnt die eigentliche Reinigung, und die entscheidet sich nicht an der Oberfläche, sondern im Material darunter. Wir übernehmen Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung, reinigen Wohnungen nach einem Todesfall und lösen Wohnungen auf. Zum Einsatzort in Oy-Mittelberg fahren wir, sobald der Auftrag steht.
Weil das Auge hier kein Maßstab ist. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein: Rückstände ziehen in Fugen, unter Bodenbeläge, in Holz und bis in den Estrich. Was nur oben mit Wasser und Reiniger bearbeitet wird, verteilt sich dabei eher, als dass es verschwindet. Auch der Geruch hält sich, solange die Quelle im Material sitzt, und ist mit ihrer Entfernung beseitigt. Wir tragen kontaminiertes Material ab, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, deshalb steht vor der Besichtigung keine Zahl. Die Besichtigung selbst kostet nichts. Danach liegt ein Angebot vor, und wir fangen erst an, wenn Sie ihm zugestimmt haben. Abgerechnet wird aufgeschlüsselt, dazu kommt eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Treppenhaus ausbleiben. Solche Absprachen treffen wir vor dem ersten Arbeitstag, damit Sie wissen, wann wir im Haus sind.
Ist die Polizei eingeschaltet, warten wir die Freigabe des Ortes ab. Vorher wird nichts angefasst. Danach sehen wir uns die Räume an; dafür braucht es jemanden, der den Auftrag erteilt und uns hineinlässt. Ob es bei der Reinigung bleibt oder eine Wohnungsauflösung dazukommt, zeigt dieser Termin.
Für ein erstes Gespräch genügt, was über den Zustand der Räume bekannt ist. Alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
