Eine Wohnung auszuräumen und eine Wohnung zu reinigen sind zwei verschiedene Arbeiten. Nach einem Todesfall stehen beide an, und wir übernehmen sie in Owschlag: die Tatortreinigung beziehungsweise Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach dem Todesfall und, wenn es gewünscht ist, anschließend die Wohnungsauflösung. Wir beginnen erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Weil das, worauf es ankommt, unter der Oberfläche liegt. Ein Boden kann sauber aussehen und im Material weiter belastet sein. Rückstände ziehen in Fugen, in Teppich, in Holz und in den Estrich, und dorthin kommt kein Tuch. Wer nur die Fläche behandelt, bewegt sie zusätzlich über den Raum, statt sie herauszuholen. Am Geruch merkt man das am deutlichsten: Er hängt an der Quelle im Material. Ist die Quelle heraus, ist auch der Geruch weg und kehrt nicht zurück. Deshalb nehmen wir belastetes Material heraus, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen.
Das richtet sich nach dem Zustand der Räume. Vorher sieht sich jemand von uns die Wohnung an, ohne dass dafür etwas berechnet wird. Danach erhalten Sie ein Angebot, in dem der Umfang schriftlich festgehalten ist. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
Das entscheidet der Einzelfall. Wie weit die Räume betroffen sind und was ersetzt werden muss, zeigt sich bei der Besichtigung. Dort besprechen wir diese Frage mit Ihnen. Eine Angabe vorher wäre geraten.
Von außen ist nicht zu erkennen, wer da kommt. Unsere Fahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung. Bei der Wohnungsauflösung räumen wir die Räume vollständig, und nichts verlässt die Wohnung, bevor die Freigabe dafür vorliegt.
Am Telefon reicht eine kurze Schilderung: um welche Räume es geht und was bislang bekannt ist. Alles Weitere klärt die Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
