Angehörige und Vermieter rufen mit verschiedenen Fragen an. Angehörige wollen wissen, was mit den Sachen des Verstorbenen geschieht. Vermieter wollen wissen, wann die Räume wieder frei sind. Beides führt zur selben Arbeit: Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn gewünscht, die Wohnungsauflösung. Wir kommen dafür in den Kreis Wesermarsch und nach Ovelgönne.
Kostenlose Beratung, jetzt anrufen.
Was nacheinander passiert
- Freigabe abwarten. Ist die Polizei eingeschaltet, beginnt keine Arbeit, solange Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort nicht freigegeben haben. Bis dahin bleibt die Wohnung verschlossen.
- Nicht selbst reinigen. Wie viel betroffen ist, lässt sich mit dem Blick von der Tür nicht beurteilen. Rückstände ziehen in Bodenbeläge, Fugen, Holz und Estrich. Eine Fläche kann sauber wirken und biologisch belastet sein. Wischen verteilt dann, was entfernt werden müsste. Auch der Geruch bleibt, solange die Quelle im Material steckt. Erst wenn jemand die Räume geöffnet und geprüft hat, steht fest, welcher Aufbau heraus muss und wo Reinigung genügt.
- Das erste Telefonat. Nützlich ist, was schon bekannt ist. Um welche Räume es geht. Wie lange die Wohnung unbetreten war. Ob die Polizei beteiligt war. Und wer den Auftrag erteilt und den Zugang ermöglicht.
- Ansehen, was zu tun ist. Die Besichtigung vor dem Auftrag ist kostenlos. Dabei wird festgestellt, welche Flächen betroffen sind, welches Material entfernt wird und wie viel Hausrat im Weg steht.
- Angebot. Danach liegt der Umfang schriftlich vor. Gearbeitet wird erst, wenn der Auftraggeber zugestimmt hat.
- Die Durchführung. Belastetes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Mit der Quelle verschwindet auch der Geruch. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten übergeben. Entsorgt wird nichts, bevor die Freigabe dafür vorliegt.
Bleibt bei einem der Schritte etwas offen, lässt sich das im Gespräch klären, bevor irgendetwas entschieden ist. Ein Anruf legt noch nichts fest.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.