Was ein solcher Einsatz kostet, steht vorher nicht fest. Es hängt daran, wie viele Räume betroffen sind, wie tief etwas in Boden und Fugen gezogen ist und wie viel Hausrat noch in den Zimmern steht. Wir übernehmen Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung. Zum Einsatzort in Otterbach kommen wir.
Die Oberfläche bekommt man sauber. Das Problem liegt darunter. Nach einem Todesfall in einer Wohnung sind es die Fugen, das Holz, der Belag und der Estrich, in die Rückstände hineingezogen sind. Ein Wischtuch erreicht diese Schichten nicht. Es löst oben etwas an und verteilt den Rest über die Fläche. Ein Boden kann danach makellos aussehen und trotzdem belastet sein. Auch der Geruch sitzt in diesem Material und nicht in der Luft. Er verschwindet dauerhaft, sobald die Quelle heraus ist. Wir nehmen deshalb heraus, was betroffen ist, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die Flächen darunter.
Eine Zahl vorab wäre geraten. Zuerst sieht sich jemand die Räume an, diese Besichtigung kostet nichts. Danach erhalten Sie ein Angebot, in dem der Umfang der Arbeiten schriftlich festgehalten ist. Begonnen wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
Am Anblick nicht. Wie eine Fläche aussieht, sagt nichts über ihren biologischen Zustand. Manches wirkt unauffällig und ist es nicht, anderes sieht schwerer aus, als es sich am Ende herausstellt. Diese Einschätzung gehört zur Besichtigung und zum Angebot.
Mit der Freigabe, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft in der Wohnung waren. Vorher arbeitet dort niemand, wir auch nicht. Danach sehen wir uns die Räume an und stimmen ab, wann gearbeitet wird. Auf Wunsch legen wir die Zeiten so, dass es im Haus zu keinen Begegnungen kommt. Unsere Fahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung.
Entsorgt wird nichts, bevor die Freigabe dafür vorliegt. Alles Weitere lässt sich in einem Gespräch klären.t
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
