Wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft einen Fundort untersuchen, liegt die Entscheidung über den Zugang bei den Ermittlern. Mit ihrer Freigabe beginnt der Teil, den wir übernehmen: Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall, auf Wunsch die Wohnungsauflösung. Diese Seite beschreibt, in welcher Reihenfolge das in Oststeinbek abläuft.
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Schritt für Schritt
- Solange ermittelt wird. Bis die Behörden die Räume freigeben, betreten wir sie nicht. Die Freigabe erteilt die Polizei oder die Staatsanwaltschaft, nicht die Hausverwaltung und nicht wir.
- Die Räume unberührt lassen. Lüften verschafft für eine Weile Ruhe, danach steht der Geruch wieder im Raum. Das sagt etwas über den Ort der Quelle: Rückstände sind in Fugen, Dielen, Teppichrücken und Estrich gezogen, auch unter einem Belag, der oben trocken und sauber wirkt. Was man sieht, sagt nichts über den biologischen Zustand einer Fläche. Wischen bewegt Rückstände über die Fläche, statt sie herauszuholen. Weg bleibt der Geruch erst, wenn das betroffene Material selbst entfernt ist.
- Was am Telefon geklärt wird. Hilfreich ist, welche Räume betroffen sind, ob die Ermittler schon freigegeben haben, welche Böden verlegt sind und wer den Auftrag erteilt. Mehr braucht es für eine erste Einordnung nicht.
- Die Besichtigung vor Ort. Jemand sieht sich die Räume an, bevor etwas kalkuliert wird; das kostet nichts. Die Fahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung, im Haus fällt daran nichts auf.
- Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Der Umfang steht schriftlich fest, bevor jemand anfängt. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Gearbeitet wird nach Ihrer Zustimmung.
- Die Durchführung. Kontaminiertes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür nicht vorliegt. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus ausbleiben.
Ob es bei der Reinigung des Fundorts bleibt oder die Wohnung vollständig aufgelöst wird, entscheidet sich nach der Besichtigung. Für die erste Einordnung genügt eine kurze Schilderung der Lage am Telefon.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.