Nach einem Todesfall in der Wohnung gibt es Flächen, an denen Angehörige mit Eimer und Reinigungsmittel nichts ausrichten, weil das eigentliche Problem unter der Oberfläche liegt. Wir übernehmen in Ostrach die Leichenfundortreinigung, die Tatortreinigung nach Freigabe durch die Behörden und die Wohnung nach einem Todesfall, auf Wunsch bis zur vollständigen Wohnungsauflösung.
Weil Baustoffe aufnehmen, was auf sie trifft. Fugen, Holzdielen, der Rücken eines Teppichs und der Estrich darunter sind saugfähig, und Rückstände wandern in diese Schichten hinein, wo kein Tuch sie erreicht. Wer oberflächlich wischt, verteilt sie eher, als dass er sie entfernt. Auch der Geruch hängt daran: Er bleibt, solange die Quelle im Material sitzt, und er verschwindet dauerhaft, sobald dieses Material heraus ist. Wir entfernen kontaminierte Bauteile, entsorgen sie fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung.
Der Aufwand richtet sich danach, wie weit die Räume betroffen sind, und das lässt sich erst vor Ort beurteilen. Die Besichtigung kostet nichts. Danach liegt ein Angebot vor, und erst mit Ihrer Zustimmung beginnt die Arbeit.
Ist die Polizei eingeschaltet, warten wir die Freigabe durch Polizei oder Staatsanwaltschaft ab, denn vorher darf in den Räumen niemand arbeiten. Sobald sie vorliegt, sehen wir uns die Wohnung an und besprechen den Umfang. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus vermieden werden.
Am Anblick nicht. Ein Raum kann sauber wirken, während in Fugen und Untergrund noch etwas sitzt, und umgekehrt sieht eine deutliche Verfärbung schlimmer aus, als sie ins Material reicht. Was tatsächlich zu tun ist, zeigt sich bei der Besichtigung.
Für ein erstes Gespräch genügt, was vorgefallen ist, um welche Räume es geht und ob die Freigabe erteilt wurde. Alles Weitere klärt sich beim Termin vor Ort.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
