Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft einen Fundort nicht freigegeben haben, liegt die Entscheidung über die Räume nicht bei der Familie. Danach kehrt sie zurück: Ob eine Leichenfundortreinigung nötig ist, ob die Wohnung nach dem Todesfall nur gereinigt oder vollständig aufgelöst wird, legen Sie fest. Wir kommen nach Osterburken, führen die Arbeiten aus und beginnen erst, wenn Sie zugestimmt haben.
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Der Ablauf in sechs Schritten
- Warten auf die Freigabe. War die Polizei im Haus, beginnt vorher niemand mit der Reinigung. Den Termin richten wir nach diesem Zeitpunkt aus.
- Die Räume unberührt lassen. Haushaltsreiniger und Wischtuch nehmen Staub, Fett und Flecken von der Oberfläche, und dort endet ihre Reichweite. Rückstände sind bis dahin in Fugen, Bodenbelag, Holz und Estrich gezogen, und dorthin kommt kein Wischwasser. Eine Fläche kann blank aussehen und biologisch belastet sein. Wischen verteilt dann, was entfernt werden müsste. Auch der Geruch hängt nicht in der Luft, er sitzt in der Quelle im Material und geht mit ihr.
- Der Anruf. Am Telefon genügt, was Sie wissen: um welche Räume es geht, ob die Polizei eingeschaltet war, wie die Wohnung zugänglich ist.
- Wir sehen uns die Räume an. Die Besichtigung kostet nichts. Wir prüfen, was im Material steckt und was aus der Wohnung heraus muss.
- Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Sie erhalten den Umfang schriftlich, bevor jemand anfängt. Ohne Ihr Ja bleibt alles, wie es ist.
- Und dann wird gearbeitet. Kontaminiertes Material tragen wir heraus und entsorgen es fachgerecht, betroffene Flächen werden desinfiziert. Bei einer Wohnungsauflösung räumen wir den Hausrat; Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke sichern wir und übergeben sie den Berechtigten. Entsorgt wird nichts ohne Ihre Freigabe. Unsere Fahrzeuge sind nicht beschriftet.
Ob am Ende eine Tatortreinigung, die Übernahme der Wohnung oder die komplette Auflösung steht, ergibt sich aus der Besichtigung. Festlegen müssen Sie sich vorher auf nichts.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.