Zwischen dem Auffinden eines Verstorbenen und der Reinigung der Räume liegen mehrere Stationen, und die ersten davon steuern nicht die Angehörigen. Diese Seite beschreibt die Reihenfolge, in der es weitergeht. Danach übernehmen wir in Ortenburg die Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es gewünscht ist, die Wohnungsauflösung.
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Was nacheinander passiert
- Die behördliche Freigabe. Sind Polizei oder Staatsanwaltschaft eingeschaltet, gehört der Ort zunächst ihnen. Erst nach der Freigabe darf dort gearbeitet werden. Diese Entscheidung liegt bei der Behörde.
- Die Räume unberührt lassen. Wie weit Rückstände in Bodenbelag, Fugen, Holz oder Estrich gezogen sind, lässt sich von außen nicht ablesen. Eine Fläche kann sauber aussehen und im Material verändert sein. Deshalb wird das Ausmaß erst bei der Besichtigung beurteilt, wenn geprüft wird, was unter der Oberfläche liegt. Wischen hilft an dieser Stelle nicht, es verteilt Rückstände auf weitere Flächen. Auch der Geruch bleibt, solange die Quelle im Material sitzt.
- Was am Telefon geklärt wird. Nützlich ist, um welche Räume es geht, ob die Behörde den Ort schon freigegeben hat und wie lange die Wohnung leer stand. Mehr braucht es für den Anfang nicht.
- Wir sehen uns die Räume an. Wir kommen zum Einsatzort und beurteilen den Zustand vor Ort. Diese Besichtigung kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
- Was im Angebot steht. Sie erhalten schriftlich, welche Arbeiten in welchem Umfang anfallen. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Wohnung. Begonnen wird erst nach Ihrer Zustimmung.
- Und dann wird gearbeitet. Kontaminiertes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Dokumente, Bargeld, Schmuck und persönliche Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten übergeben. Je nach Fall bleibt es bei der Tatortreinigung, oder die Wohnung wird vollständig übernommen und aufgelöst.
Zum Abschluss bekommen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können. Für den ersten Schritt reicht ein Telefonat, in dem Sie den Zustand der Räume schildern.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.