Nach einem Leichenfund bleiben im Raum Spuren zurück, die sich mit Haushaltsmitteln nicht beseitigen lassen. Diese Seite beschreibt, wie eine Tatortreinigung oder eine Leichenfundortreinigung in Oppenau abläuft. Angehörige müssen dafür selbst nichts anfassen; was mit den Räumen geschieht, entscheiden sie.
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Schritt für Schritt
- Solange ermittelt wird. Ist die Polizei eingeschaltet, liegt der Zugang zu den Räumen bei ihr. Vor der Freigabe durch Polizei oder Staatsanwaltschaft wird nichts verändert und nicht gereinigt.
- Nicht selbst reinigen. Wird nur die Oberfläche behandelt, verschwindet das Bild, nicht die Ursache. Rückstände ziehen in Fugen, Bodenbeläge, Holz und Estrich ein und bleiben dort, auch wenn oben nichts mehr zu sehen ist. Sichtbare Sauberkeit sagt deshalb nichts über den biologischen Zustand einer Fläche aus, und Wischwasser verteilt Reste eher, als dass es sie entfernt. Der Geruch hält sich, solange die Quelle im Material steckt, und verschwindet mit ihr dauerhaft.
- Was am Telefon geklärt wird. Um welche Räume es geht, ob die Freigabe vorliegt und wer den Auftrag erteilt. Auf Wunsch werden die Arbeitszeiten so gelegt, dass Begegnungen im Haus vermieden werden.
- Ansehen, was zu tun ist. Vor allem Weiteren sieht sich jemand die Räume an. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Was im Angebot steht. Der Umfang der Arbeiten wird schriftlich festgehalten, bevor etwas beginnt; der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Gearbeitet wird erst nach der Zustimmung des Auftraggebers.
- Die Arbeit selbst. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert. Je nach Lage folgt die Übernahme der Wohnung nach einem Todesfall oder die vollständige Wohnungsauflösung. Am Ende steht eine aufgeschlüsselte Rechnung mit einer Dokumentation, die sich bei einer Versicherung einreichen lässt.
Für das erste Gespräch genügt eine knappe Schilderung der Lage. Alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.