Damit eine Wohnung nach einem Todesfall wieder genutzt werden kann, reicht das Säubern der sichtbaren Flächen nicht. Es muss heraus, was ins Material gegangen ist, und danach wird desinfiziert. Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung, die Tatortreinigung und die Wohnungsauflösung und kommen dafür nach Oldenburg in Holstein.
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Was nacheinander passiert
- Solange ermittelt wird. Sind Polizei oder Staatsanwaltschaft eingeschaltet, entscheiden sie über den Zugang zu den Räumen. Wir beginnen erst, wenn die Freigabe vorliegt.
- Warum die Oberfläche täuscht. Wird nur die Oberfläche behandelt, bleibt zurück, was bereits in Fugen, Bodenbelag, Holz und Estrich gezogen ist. Ein Raum kann sauber aussehen und biologisch weiter belastet sein; das eine sagt über das andere nichts aus. Wischen verteilt solche Rückstände über die Fläche, statt sie zu entfernen. Auch der Geruch hört erst auf, wenn die Quelle im Material beseitigt ist.
- Was am Telefon geklärt wird. Es hilft zu wissen, um welche Art von Räumen es geht, ob eine Freigabe vorliegt und wer den Auftrag erteilt. Daraus ergibt sich, was als Nächstes sinnvoll ist.
- Ansehen, was zu tun ist. Vor jeder Arbeit sieht sich jemand die Räume an. Diese Besichtigung kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
- Der Umfang wird festgehalten. Sie erhalten vorab ein Angebot, in dem steht, was gemacht wird. Begonnen wird erst nach Ihrer Zustimmung.
- Und dann wird gearbeitet. Kontaminiertes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert. Steht die Auflösung der Wohnung an, räumen wir Raum für Raum und entsorgen den Hausrat. Zum Schluss bekommen Sie eine nach Positionen aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der ausgeführten Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Am Anfang steht ein Gespräch über den Zustand der Räume und darüber, ob eine Freigabe vorliegt. Alles Weitere richtet sich nach dem, was die Besichtigung ergibt.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.