Bevor an einem Fundort überhaupt gearbeitet werden darf, muss die Freigabe durch Polizei oder Staatsanwaltschaft vorliegen. Danach beginnt unsere Arbeit: Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und, wenn gewünscht, die Wohnungsauflösung. In Ohrdruf bauen wir kontaminiertes Material aus, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen.
Am Geruch lässt sich ablesen, wie weit etwas ins Material gegangen ist. Nach dem Lüften wirkt ein Raum eine Weile unauffällig, dann steht der Geruch wieder im Zimmer. Der Grund liegt unter der Oberfläche: Rückstände ziehen in Bodenbelag, Fugen, Holz und Estrich, und dort bleibt die Quelle sitzen, auch wenn oben nichts mehr zu sehen ist. Wischen verteilt sie über die Fläche, statt sie herauszuholen. Dauerhaft weg ist der Geruch erst, wenn das getränkte Material entfernt wurde.
Vom Zustand der Räume, vom Umfang der Kontamination und davon, wie viel Material ausgebaut werden muss. Deshalb sehen wir uns die Lage vorab an, ohne dass dafür etwas berechnet wird. Sie bekommen danach ein Angebot mit dem festgelegten Umfang. Angefasst wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
Das richtet sich nach dem Einzelfall und wird bei der Besichtigung besprochen. Bei einer Wohnungsauflösung verlässt nichts die Wohnung, bevor Sie es freigegeben haben. Unsere Fahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung, und auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus ausbleiben.
Der Anblick sagt nichts über den biologischen Zustand einer Fläche. Ein Boden kann sauber wirken und darunter durchgezogen sein, während eine stark verschmutzte Stelle oberflächlich bleibt. Diese Einschätzung gehört deshalb vor Ort geklärt, nicht aus der Ferne.
Für den ersten Schritt genügt eine kurze Schilderung dessen, was vorgefallen ist und wie die Räume aussehen. Alles Weitere ergibt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
