Eine Wohnung, in der ein Mensch gestorben ist, lässt sich wieder vermieten oder verkaufen, sobald die Rückstände nicht nur von der Oberfläche, sondern aus dem Material heraus sind. Wir übernehmen Wohnungen nach einem Todesfall, reinigen Leichenfundorte und lösen Wohnungen auf, auch in Ofterdingen. Diese Seite beschreibt, in welcher Reihenfolge das abläuft und wer an welcher Stelle entscheidet.
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Was nacheinander passiert
- Solange ermittelt wird. Ist die Polizei eingeschaltet, entscheidet sie über den Zugang zu den Räumen. Erst wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben, beginnt unsere Arbeit.
- Die Räume unberührt lassen. Wird nur die Oberfläche behandelt, bleibt zurück, was bereits in Bodenbelag, Fugen, Holz und Estrich gezogen ist. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein; das Auge gibt darüber keine Auskunft. Wischen verteilt die Rückstände zusätzlich dorthin, wo vorher nichts war. Auch der Geruch sitzt in dieser Quelle im Material und endet dauerhaft, sobald sie entfernt ist. Deshalb bringt eigenes Putzen die Wohnung nicht in einen Zustand, den ein Nachmieter oder ein Käufer übernehmen kann.
- Der Anruf. Nützlich ist alles, was Sie bereits wissen: um welche Räume es geht, seit wann sie leer stehen, ob die Freigabe vorliegt und wer den Auftrag erteilt.
- Der Termin vor Ort. Jemand von uns sieht sich die Räume an und schätzt den Aufwand ein. Diese Besichtigung ist kostenlos.
- Der Umfang wird festgehalten. Sie erhalten vorab ein Angebot, und gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung. Nach Abschluss bekommen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung sowie eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
- Die Durchführung. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Grundlage dafür ist die Biostoffverordnung. Je nach Auftrag folgt die Tatortreinigung beziehungsweise Leichenfundortreinigung, die Übergabe der geräumten Wohnung oder eine vollständige Wohnungsauflösung. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus vermieden werden.
Was im einzelnen Fall nötig ist, richtet sich nach dem Zustand der Räume und wird bei der Besichtigung besprochen. Die Entscheidung darüber bleibt bei Ihnen.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.