Bevor an einem Fundort überhaupt gearbeitet werden darf, muss die Freigabe durch Polizei oder Staatsanwaltschaft vorliegen. Danach beginnt die eigentliche Arbeit: Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall oder eine Wohnungsauflösung. Diese Seite beschreibt den Ablauf für Einsätze in Offingen.
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Von der ersten Klärung bis zum Abschluss
- Solange ermittelt wird. Ist die Polizei im Haus, bleibt der Ort geschlossen, bis die Ermittler ihn wieder freigeben. Wir richten den Beginn danach aus.
- Warum Wischen nicht hilft. Fugen, Holz, Teppichrücken und Estrich sind offene Materialien. Sie nehmen auf, was auf sie trifft, und halten es in der Tiefe fest. Eine Fläche kann danach sauber aussehen, über ihren biologischen Zustand ist damit nichts gesagt. Ein Wischgang bewegt Rückstände über den Boden, statt sie aus dem Material zu holen. Auch der Geruch sitzt an dieser Stelle. Er verschwindet dauerhaft, sobald die Quelle im Material entfernt ist.
- Das erste Telefonat. Nützlich ist, was sich zur Lage sagen lässt: um welche Räume es geht, welcher Bodenbelag verlegt ist, ob der Ort schon freigegeben wurde und wer Zugang hat. Mehr braucht es für die erste Einschätzung nicht.
- Der Termin vor Ort. Ein Mitarbeiter sieht sich die Räume an und beurteilt den Aufwand. Diese Besichtigung kostet nichts. Die Fahrzeuge sind neutral und tragen keine Firmenbeschriftung.
- Das schriftliche Angebot. Nach dem Termin steht der Umfang schriftlich fest. Gearbeitet wird erst, wenn der Auftraggeber zugestimmt hat. Wie hoch der Aufwand ausfällt, richtet sich nach dem Zustand der Räume.
- Was dann geschieht. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Grundlage der Arbeit ist die Biostoffverordnung. Je nach Auftrag folgt die Übernahme der Wohnung oder ihre vollständige Auflösung. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus ausbleiben.
Wir kommen zum Einsatzort im Kreis Günzburg. Welcher Schritt in einem konkreten Fall der erste ist, lässt sich in einem kurzen Gespräch klären.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.