Nach einem Leichenfund sind praktisch nur zwei Dinge nötig: jemand erteilt den Auftrag, und jemand ermöglicht den Zugang zur Wohnung. Wer das ist, klärt sich im Gespräch. Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung, reinigen die Wohnung nach einem Todesfall in Offenbach an der Queich und lösen sie auf Wunsch anschließend auf. Begonnen wird erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Ja, weil das Entscheidende unterhalb der Oberfläche liegt. Wird nur gewischt, bleibt zurück, was längst in Fugen, unter den Bodenbelag und in den Estrich gezogen ist. Eine Fläche kann optisch einwandfrei wirken und biologisch belastet sein; das Aussehen sagt nichts über den Zustand des Materials darunter. Feuchtes Wischen verteilt Rückstände außerdem eher über die Fläche, als dass es sie herausholt. Auch der Geruch hält sich, solange die Quelle im Material bleibt, und verschwindet dauerhaft, sobald belastetes Material herausgenommen ist. Wir arbeiten nach der Biostoffverordnung, entfernen kontaminiertes Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Bereiche. Bei einer Tatortreinigung gilt derselbe Maßstab.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, deshalb lässt sich das erst nach dem Ansehen sagen. Die Besichtigung ist kostenlos. Danach liegt Ihnen ein Angebot vor, und gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung. Für eine Wohnungsauflösung gilt derselbe Weg.
Nein. Notwendig ist allein, dass jemand den Auftrag erteilt und uns in die Wohnung lässt. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus vermieden werden.
Das hängt vom einzelnen Fall ab und wird bei der Besichtigung geklärt. Zwei Wohnungen gleicher Größe bedeuten je nach Zustand sehr unterschiedlichen Arbeitsumfang, deshalb nennen wir vorher keine Dauer.
Für ein erstes Gespräch genügt, was Sie ohnehin wissen: um welche Räume es geht und wie der Zugang möglich ist. Den Rest besprechen wir bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
