Zwischen dem Auffinden einer verstorbenen Person und dem ersten Handgriff in der Wohnung liegen mehrere Stationen, über die nicht die Angehörigen entscheiden. Zuständig sind zunächst Polizei und Staatsanwaltschaft, erst nach deren Freigabe darf in den Räumen gearbeitet werden. Danach übernehmen wir in Oedheim die Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und, wenn sie geräumt werden soll, die Wohnungsauflösung.
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Der Ablauf in sechs Schritten
- Zuerst die Freigabe. Solange die Ermittlungen laufen, bestimmt die Behörde, wann die Räume wieder zugänglich sind. Vorher beginnt bei uns nichts.
- Nicht selbst reinigen. Die betroffene Zone ist größer als die Stelle, die man sieht. Rückstände ziehen in Fugen, unter Bodenbeläge, in Holz und Estrich. Wer von Hand darüber wischt, trägt sie über Wasser, Tuch und Schuhe in Bereiche, die vorher unberührt waren, und vergrößert damit die Fläche, die später bearbeitet werden muss. Wie sauber etwas aussieht, sagt nichts über den biologischen Zustand aus. Der Geruch bleibt, solange seine Quelle im Material sitzt.
- Das erste Telefonat. Hilfreich ist alles, was Sie zum Zustand sagen können: um welche Räume es geht, ob die Freigabe vorliegt, wer Zugang zur Wohnung hat und wer über die Beauftragung entscheidet.
- Besichtigung. Jemand von uns sieht sich die Räume an, ohne dass dafür Kosten entstehen. Auf Wunsch fahren die Teams mit Fahrzeugen ohne Firmenbeschriftung an, und die Arbeitszeiten lassen sich so legen, dass Begegnungen im Haus vermieden werden.
- Angebot. Der Umfang steht schriftlich fest, bevor jemand anfängt. Was er kostet, richtet sich nach dem Zustand der Räume. Gearbeitet wird nach Ihrer Zustimmung.
- Was dann geschieht. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Entsorgt wird nichts, bevor die Freigabe dafür vorliegt. Je nach Fall bleibt es bei der Reinigung, oder die Wohnung wird vollständig geräumt und übergeben.
Wenn unklar ist, an welcher Stelle dieses Ablaufs Sie gerade stehen, lässt sich das im Gespräch klären, bevor irgendetwas entschieden wird.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.