Nach einem Leichenfund hilft es, die Reihenfolge zu kennen, in der die einzelnen Dinge abgearbeitet werden. Diese Seite beschreibt, was bei einer Tatortreinigung oder Leichenfundortreinigung geschieht, ebenso bei der Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und bei einer Wohnungsauflösung. Wir kommen zum Einsatzort in Oederan, sobald die Räume dafür frei sind.
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Was nacheinander passiert
- Zuerst die Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, gehören die Räume zunächst der Ermittlung. Gearbeitet wird erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben.
- Warum Wischen nicht hilft. Haushaltsreiniger wirken an der Oberfläche. Sie lösen, was auf Fliesen, Laminat oder Lack liegt, und dort endet ihre Leistung. Rückstände an einem Fundort sitzen tiefer: in Fugen, unter dem Bodenbelag, im Holz, im Estrich. Ein Zimmer kann sauber aussehen und biologisch belastet sein. Beim Wischen verteilt sich dabei, was eigentlich heraus muss. Auch der Geruch bleibt so lange, wie die Quelle im Material bleibt.
- Das Vorgespräch. Am Telefon genügt eine knappe Schilderung: welche Räume betroffen sind, ob eine Freigabe vorliegt, ob die Wohnung gereinigt oder aufgelöst werden soll. Auf Wunsch werden die Arbeitszeiten so abgestimmt, dass es im Haus zu keinen Begegnungen kommt.
- Besichtigung. Vorher sieht sich jemand die Räume an. Diese Besichtigung kostet nichts. Die Einsatzfahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung.
- Angebot. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume und steht danach schriftlich fest. Begonnen wird erst, wenn der Auftraggeber dem Umfang zugestimmt hat.
- Die Arbeit selbst. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert. Mit der Quelle im Material verschwindet auch der Geruch dauerhaft. Je nach Auftrag folgt die Reinigung des Fundortes, die Übernahme der Wohnung nach dem Todesfall oder deren vollständige Auflösung.
Wer noch nicht überblickt, welcher Umfang gebraucht wird, klärt das im Telefonat vor der Besichtigung. Eine Beschreibung der Lage reicht dafür aus.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.