Wenn ein Vermieter anruft und noch offen ist, wer sich künftig um die Wohnung kümmert, ändert das an unserem Ablauf nichts: Gebraucht wird eine Person, die den Auftrag erteilt und uns Zugang verschafft. Wir übernehmen Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung, reinigen Wohnungen nach einem Todesfall und lösen Wohnungen in Ochtendung auf. Begonnen wird erst nach der Freigabe durch Polizei oder Staatsanwaltschaft.
Ein Bodenaufbau besteht aus mehreren Schichten, und Rückstände bleiben nicht in der obersten. Was auf Teppich oder Laminat liegt, wandert durch Nähte und Fugen weiter in Dämmung, Kleber und Estrich, der porös ist und aufnimmt, was ihn erreicht. Ein Boden, der nach dem Wischen sauber aussieht, sagt deshalb nichts über den Zustand darunter. Wischen verteilt Rückstände zusätzlich in die Breite, statt sie herauszuholen. Auch der Geruch sitzt in diesen Schichten und verschwindet dauerhaft, sobald das belastete Material entfernt und die Fläche desinfiziert ist.
Das richtet sich nach dem Zustand der Räume und nach dem Umfang des Hausrats, der bei einer Wohnungsauflösung herausgetragen wird. Deshalb sehen wir uns die Wohnung vorher an, ohne dass für diese Besichtigung etwas berechnet wird. Danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot, und gearbeitet wird erst, wenn Sie ihm zustimmen.
Das hängt vom einzelnen Fall ab und wird bei der Besichtigung geklärt. Wie viele Räume betroffen sind und wie viel geräumt werden muss, zeigt sich erst vor Ort, deshalb nennen wir vorab keine Dauer.
Nein. Nötig ist nur, dass jemand den Auftrag erteilt und uns in die Wohnung lässt; den Termin selbst können Sie anderen überlassen. Die Fahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung, im Haus fällt also nicht auf, warum wir da sind. Entsorgt wird nichts, bevor die Freigabe dafür vorliegt.
Für den Anfang genügt eine Schilderung: um welche Räume es geht und ob der Ort freigegeben ist. Alles Weitere klärt die Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
