Was ein Einsatz kostet, lässt sich erst sagen, wenn jemand die Räume gesehen hat. Der Aufwand hängt vom Zustand der Wohnung ab, von der Größe der betroffenen Fläche und davon, ob nur gereinigt wird oder ob der gesamte Haushalt aufgelöst werden soll. Wir übernehmen die Tatortreinigung und die Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung in Obing.
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Schritt für Schritt
- Freigabe abwarten. Ist die Polizei eingeschaltet, bleibt der Ort unverändert, bis Polizei oder Staatsanwaltschaft ihn freigeben. Davor beginnt keine Arbeit.
- Warum die Oberfläche täuscht. Fugen, Holz, Teppichrücken und Estrich nehmen auf, was auf sie trifft. Ein Boden kann oben abgewischt sein und darunter weiter belastet bleiben, denn das Auge beurteilt die Optik und nicht den biologischen Zustand einer Fläche. Wischen verteilt Rückstände zusätzlich über die Fläche, statt sie aus dem Material zu holen. Auch der Geruch bleibt so lange, wie die Quelle im Material sitzt, und endet mit ihrer Entfernung.
- Die erste Schilderung. Am Telefon hilft eine grobe Beschreibung: welche Räume betroffen sind, ob die Polizei beteiligt war und ob die Wohnung anschließend geräumt werden soll. Genaue Angaben sind dafür nicht nötig.
- Wir sehen uns die Räume an. Die Besichtigung vor Ort kostet nichts. Unsere Fahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung.
- Angebot. Sie erhalten den Umfang schriftlich, bevor irgendetwas beginnt. Gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung.
- Die Durchführung. Kontaminiertes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Soll die Wohnung aufgelöst werden, räumen wir den Hausrat vollständig. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden dabei gesichert und den Berechtigten ausgehändigt. Entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür fehlt.
Für ein erstes Gespräch reicht eine kurze Schilderung der Lage. Alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.