Eine Wohnungsauflösung und eine Reinigung sind zwei verschiedene Arbeiten, auch wenn sie im selben Raum stattfinden. Beim Auflösen werden Möbel und Hausrat entfernt; über den Zustand von Boden, Estrich und Wänden sagt das nichts. Wir reinigen Wohnungen nach einem Todesfall in Oberviechtach, Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung zählen dazu, ebenso die anschließende Wohnungsauflösung. Gearbeitet wird, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Nein, weil ein Bodenbelag keine geschlossene Fläche ist. Unter Teppich, Laminat oder Fliesen liegen Nahtstellen, Kleberschichten und Fugen, und darunter der Estrich, der Flüssigkeit aufnimmt wie ein Schwamm. Was dort unten angekommen ist, erreicht ein Wischmopp nicht; er bewegt Rückstände über die Oberfläche und verteilt sie in Bereiche, die vorher unberührt waren. Ein Boden kann sauber aussehen und biologisch belastet sein, das eine sagt über das andere nichts. Auch der Geruch sitzt nicht in der Luft, sondern in diesen Schichten, und solange die Quelle im Material bleibt, kehrt er wieder. Wir entfernen das betroffene Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die Flächen; damit ist die Ursache des Geruchs mit beseitigt.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, deshalb steht am Anfang eine Besichtigung, die nichts kostet. Danach erhalten Sie ein Angebot, in dem der Umfang festgehalten ist. Begonnen wird erst, wenn Sie ihm zustimmen.
Das hängt vom Einzelfall ab, weil Umfang und Aufbau der betroffenen Flächen von Wohnung zu Wohnung verschieden sind. Geklärt wird es bei der Besichtigung. Für das Haus selbst: unsere Fahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung, und auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Treppenhaus vermieden werden.
Auch das entscheidet der Einzelfall, und eine Dauer nennen wir erst, wenn die Räume besichtigt sind.
Für ein erstes Gespräch genügt, was Sie über die Lage wissen: welche Räume betroffen sind und ob die Freigabe vorliegt. Den Rest klärt die Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
