Stirbt ein Mieter und sind die Angehörigen noch nicht erreicht, steht für einen Vermieter zuerst eine praktische Frage im Raum: wer den Auftrag für die Reinigung erteilt und wer den Zugang zur Wohnung ermöglicht. Diese Seite beschreibt, wie eine Leichenfundortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und eine anschließende Wohnungsauflösung in Oberstenfeld ablaufen. Der Weg dahin ist bei jedem Auftrag derselbe.
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Der Ablauf in sechs Schritten
- Die behördliche Freigabe. Sind Polizei oder Staatsanwaltschaft eingeschaltet, beginnt keine Arbeit, bevor der Ort freigegeben ist. Bis dahin bleibt in den Räumen alles unverändert.
- Warum die Oberfläche täuscht. Belastet ist selten nur die Stelle, die man sieht. Rückstände ziehen in Bodenbelag, Fugen, Holz und Estrich ein, das Material darunter sagt etwas ganz anderes als die Fläche darüber. Wird von Hand gewischt, wandert ein Teil davon in angrenzende Bereiche, und die betroffene Zone wird größer statt kleiner. Auch der Geruch sitzt in diesem Material. Er bleibt, solange die Quelle darin steckt, und ist mit ihr fort.
- Was am Telefon geklärt wird. Nützlich ist, was ohnehin bekannt ist: um welche Räume es geht, ob eine Freigabe vorliegt, wie groß der betroffene Bereich ungefähr ist und wer Zugang verschaffen kann.
- Der Termin vor Ort. Jemand sieht sich die Räume an und schätzt den Aufwand ein, der sich nach ihrem Zustand richtet. Diese Besichtigung ist kostenlos.
- Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Der Umfang der Arbeiten steht vorab schriftlich fest. Begonnen wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
- Und dann wird gearbeitet. Kontaminiertes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Das gilt für die Tatortreinigung ebenso wie für die Räumung einer Wohnung. Entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür fehlt. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten übergeben.
Wer den Zugang zur Wohnung ermöglichen kann, ob Angehöriger oder Vermieter, kann den Ablauf in einem Telefonat anstoßen. Bis zur Zustimmung zum Angebot entstehen dabei keine Kosten.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.