Ist die Polizei eingeschaltet, ist ihre Freigabe der Startpunkt. Bis dahin bleibt in den Räumen alles unverändert. Diese Seite beschreibt, was danach folgt: bei der Tatortreinigung, bei der Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und bei einer Wohnungsauflösung in Oberlungwitz.
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So geht es weiter
- Die behördliche Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort noch bearbeiten, ruht jede Arbeit. Erst wenn sie ihn freigeben, darf gereinigt werden.
- Die Räume unberührt lassen. Eimer, Lappen und Haushaltsreiniger entfernen, was auf einer Oberfläche aufliegt. Ihre Wirkung endet an der Oberkante des Bodenbelags. Rückstände an einem Fundort sind zu diesem Zeitpunkt aber schon in Fugen, Belagsnähte, Holz und Estrich eingezogen. Ein feucht gewischter Boden sieht danach sauber aus, über den biologischen Zustand des Materials sagt dieser Eindruck nichts. Das Wischwasser verteilt die Rückstände zusätzlich auf Flächen, die vorher nicht betroffen waren. Auch der Geruch sitzt in dieser Quelle im Material und verschwindet dauerhaft, sobald sie heraus ist. Leichenfundortreinigung ist deshalb Arbeit am Material und keine Putzarbeit.
- Die erste Schilderung. Im Gespräch hilft, was Sie wissen: um welche Art von Fundort es geht, wie lange die Wohnung leer stand, welche Böden verlegt sind, ob die Freigabe vorliegt. Grobe Angaben genügen.
- Die Besichtigung vor Ort. Jemand von uns sieht sich die Räume an, bevor eine Zahl im Raum steht. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Der Umfang wird festgehalten. Anschließend erhalten Sie ein Angebot, in dem der Arbeitsumfang schriftlich steht. Begonnen wird erst nach Ihrer Zustimmung.
- Und dann wird gearbeitet. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert. Je nach Auftrag folgt die Reinigung des Fundortes, die Übernahme der Wohnung nach dem Todesfall oder deren vollständige Auflösung. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus ausbleiben.
Für ein erstes Gespräch reicht eine grobe Beschreibung der Lage. Alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.