Nach einem Leichenfund reicht eine normale Reinigung nicht aus, weil Rückstände nicht auf der Oberfläche liegen bleiben, sondern in Bodenbeläge, Fugen, Holz und Estrich einziehen. Wir arbeiten in Oberding an Fundorten, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben: Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, dazu die Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es gewünscht ist, die anschließende Wohnungsauflösung. Kontaminiertes Material bauen wir aus und entsorgen es fachgerecht, betroffene Flächen werden desinfiziert; gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung.
Weil sich mit dem Auge nicht beurteilen lässt, wie weit etwas ins Material gegangen ist. Eine Fläche kann sauber wirken und biologisch belastet sein, denn der Zustand entscheidet sich unter dem Belag und nicht darauf. Wischen verteilt Rückstände über die Fläche, statt sie herauszuholen, und ein Geruch, dessen Ursache im Untergrund liegt, bleibt so lange bestehen, wie diese Ursache dort sitzt. Welche Schichten betroffen sind, zeigt die Besichtigung.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, deshalb sehen wir uns die Wohnung vorher kostenlos an. Nach der Besichtigung erhalten Sie ein schriftliches Angebot, und gearbeitet wird erst, wenn Sie zustimmen. Abgerechnet wird aufgeschlüsselt, dazu kommt eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Das hängt vom Einzelfall ab und lässt sich seriös erst nach der Besichtigung sagen, weil Umfang und Reihenfolge der Arbeiten vom Zustand der Räume abhängen. Wir klären diesen Punkt vor Ort mit Ihnen.
Nein, Ihre Anwesenheit ist nicht erforderlich. Nötig ist, dass jemand den Auftrag erteilt und den Zugang zur Wohnung möglich macht. Dokumente, Bargeld, Schmuck und persönliche Erinnerungsstücke sichern wir und übergeben sie den Berechtigten.
Für ein erstes Gespräch genügt, was Sie über den Fundort und den Zustand der Räume wissen; alles Übrige klärt die Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
