Wer nach einem Todesfall vor einer Wohnung steht, braucht zuerst Klarheit darüber, was tatsächlich betroffen ist und was unangetastet bleiben kann. Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung und die Tatortreinigung, wir reinigen eine Wohnung nach einem Todesfall und führen, wenn es gewünscht ist, auch die Wohnungsauflösung durch. Nach Oberaudorf im Landkreis Rosenheim kommen wir zum Einsatzort, sobald die Räume freigegeben sind.
Weil man dem Anblick einer Fläche nicht ansehen kann, wie es unter ihr aussieht. Rückstände ziehen in Bodenbeläge, in Fugen, in Holz und bis in den Estrich, und wie weit das gegangen ist, lässt sich erst beurteilen, wenn jemand die Stelle vor Ort ansieht und die einzelnen Schichten prüft. Ein Wischgang über die Oberfläche verteilt solche Rückstände deshalb, statt sie zu entfernen, auch wenn danach alles sauber wirkt. Der Geruch hängt an derselben Ursache: Er hält sich so lange, wie die Quelle im Material steckt, und bleibt fort, wenn das betroffene Material entfernt und fachgerecht entsorgt und die Fläche desinfiziert ist. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, deshalb steht am Anfang keine Zahl, sondern ein Blick auf die Wohnung. Die Besichtigung ist kostenlos. Danach erhalten Sie ein Angebot mit dem festgelegten Umfang, und erst wenn Sie zustimmen, beginnt die Arbeit.
Ist die Polizei eingeschaltet, warten wir die Freigabe durch Polizei oder Staatsanwaltschaft ab, weil vorher niemand in den Räumen arbeiten darf. Danach sehen wir uns die Wohnung an. Im Gespräch vorher hilft es, wenn Sie schildern, welche Räume betroffen sind und wie die Wohnung erreichbar ist.
Sie bekommen von uns eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation des Einsatzes, beides in einer Form, die sich bei einer Versicherung einreichen lässt. Was Ihr Versicherer daraus macht, entscheidet er selbst.
Für den Anfang genügt ein Gespräch, in dem Sie schildern, was vorgefallen ist. Alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
