Eine Wohnung leerräumen und eine Wohnung reinigen sind zwei verschiedene Arbeiten. Nach einem Leichenfund zählt nicht, was im Raum steht, sondern was in Boden, Fugen und Holz gezogen ist. Wir machen in Ober-Mörlen beides: Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, dazu die Wohnung nach einem Todesfall und auf Wunsch die Wohnungsauflösung. Wir beginnen erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben.
Der Geruch gibt die Antwort. Beim Lüften ist er kurz fort, danach ist er wieder da. Das liegt nicht an der Luft. Es liegt am Material. Rückstände sitzen im Bodenbelag, in Fugen, im Holz und im Estrich darunter. Von oben sieht man das nicht. Eine Fläche kann sauber wirken und biologisch belastet sein. Wischen bewegt solche Rückstände weiter, es holt sie nicht heraus. Erst wenn das betroffene Material entfernt ist, ist die Quelle weg. Dann bleibt auch der Geruch weg. Wir nehmen dieses Material heraus, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die Flächen.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, deshalb sehen wir uns die Wohnung vorher an. Diese Besichtigung kostet nichts. Danach bekommen Sie ein Angebot mit dem Umfang der Arbeiten. Wir fangen erst an, wenn Sie zugestimmt haben.
Nein. Nötig ist nur, dass uns jemand den Auftrag erteilt und den Zugang zur Wohnung ermöglicht. Sie müssen die Räume nicht betreten. Entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür nicht vorliegt.
An unseren Fahrzeugen steht kein Firmenname. Wer sie vor dem Haus sieht, erkennt daran nicht, worum es geht.
Für ein erstes Gespräch reicht, was Sie ohnehin wissen: um welche Räume es geht und ob der Ort freigegeben ist. Alles Weitere klären wir bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
