Diese Arbeit muss niemand aus der Familie selbst erledigen. Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung und die Tatortreinigung in Notzingen: kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert. Dazu gehören auch die Wohnung nach einem Todesfall und, sofern die Räume vollständig geleert werden sollen, die Wohnungsauflösung. Begonnen wird erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben.
Der Augenschein trägt hier nicht. Ein Boden kann nach dem Wischen sauber wirken und im Material darunter belastet bleiben, denn Rückstände wandern in Fugen, unter Belagsnähte, in Holz und in den Estrich. Was an der Oberfläche bearbeitet wird, verteilt sich dabei eher, als dass es verschwindet. Ob eine Fläche biologisch unbedenklich ist, lässt sich am Aussehen nicht ablesen. Auch der Geruch gehorcht dieser Logik: Er hört auf, wenn die Quelle im Baustoff nicht mehr vorhanden ist, und nicht, wenn die Oberfläche glänzt. Deshalb richtet sich unser Vorgehen nach dem Zustand des Materials, nicht nach dem ersten Eindruck.
Der Aufwand hängt davon ab, in welchem Zustand die Räume sind und wie weit die Kontamination in die Bauteile reicht. Deshalb sieht sich das vorab jemand vor Ort an, kostenlos und ohne Verpflichtung. Danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot. Gearbeitet wird ausschließlich, wenn Sie ihm zugestimmt haben.
Das lässt sich nur am konkreten Objekt beurteilen. Wie viel ausgebaut werden muss und wie die Räume danach zu behandeln sind, unterscheidet sich von Fall zu Fall. Bei der Besichtigung wird das besprochen, bevor irgendetwas beginnt.
Nichts verlässt die Wohnung, solange dafür keine Freigabe vorliegt. Was mit dem Hausrat passiert, entscheiden die Berechtigten, nicht wir.
Unsere Teams kommen in Fahrzeugen ohne Firmenaufschrift. Wenn Sie es so möchten, legen wir die Arbeitszeiten so, dass es im Haus zu keinen Begegnungen kommt.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
