Viele Angehörige fragen als Erstes, ob die Nachbarschaft etwas mitbekommt: Die Arbeit findet in der Wohnung statt, hinter geschlossener Tür. Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung übernehmen wir in Nortorf ebenso wie die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn die Räume leer werden sollen, die Wohnungsauflösung. Begonnen wird, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft den Fundort freigegeben haben.
Wischen erreicht die Schicht nicht, in der das Problem liegt. Fugen ziehen Flüssigkeit in sich hinein, Holz nimmt sie in die Faser, ein Teppichrücken saugt sie auf und gibt sie nach unten weiter, und der Estrich darunter speichert, was ihn erreicht hat. Ein Tuch bewegt an der Oberfläche etwas, das längst tiefer sitzt, und trägt es zusätzlich dorthin, wo vorher nichts war. Auch der Geruch stammt aus dem Material, nicht von der Fläche, und er bleibt so lange, wie die Quelle darin ist. Dass ein Boden sauber aussieht, sagt deshalb nichts über seinen biologischen Zustand.
Vom Zustand der Räume und davon, wie weit Rückstände ins Material gegangen sind. Deshalb sehen wir uns die Wohnung vorher an, kostenlos, und Sie erhalten danach ein Angebot, in dem der Umfang der Arbeiten steht. Gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung.
Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten übergeben. Entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür fehlt. Was bleibt und was geht, entscheiden Sie.
Am Anblick nicht. Ein Raum kann trocken und aufgeräumt wirken, während unter dem Belag noch Rückstände sitzen, die dort hineingezogen sind. Ob das der Fall ist, zeigt der Blick auf die betroffenen Stellen selbst, und dafür ist die kostenlose Besichtigung da.
Für das erste Gespräch genügt eine kurze Schilderung: was vorgefallen ist, um welche Räume es geht und ob der Ort freigegeben wurde. Alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
