Zwischen dem Auffinden eines Verstorbenen und der Reinigung liegen Stationen, die nicht wir bestimmen: zuerst arbeiten Polizei und Staatsanwaltschaft, danach klärt sich, wer den Auftrag erteilt und den Zugang zu den Räumen ermöglicht. Erst danach beginnen wir. In Nierstein übernehmen wir Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung.
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Der Weg von der Freigabe bis zur fertigen Wohnung
- Freigabe abwarten. Solange Behörden am Fundort tätig sind, betritt niemand anderes die Räume. Wir setzen an, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft die Wohnung freigegeben haben.
- Nicht selbst reinigen. Wer nur die Oberfläche behandelt, verändert vor allem das Bild. Was in Fugen, Holzdielen, Bodenbelag und Estrich gezogen ist, bleibt darunter zurück. Ein Boden sieht sauber aus und sagt damit nichts über seinen biologischen Zustand. Ein Wischgang trägt Rückstände zusätzlich auf Flächen, die vorher nichts abbekommen hatten. Auch der Geruch hängt daran: er endet dauerhaft, sobald die Quelle im Material entfernt ist, und nicht, solange er nur überdeckt wird.
- Das Vorgespräch. Nützlich ist, was über die Lage bekannt ist: um welche Räume es geht, ob Behörden noch beteiligt sind, wer den Auftrag erteilt und wer aufschließen kann. Mehr braucht es für den Anfang nicht.
- Ansehen, was zu tun ist. Jemand von uns sieht sich die Räume an und schätzt den Aufwand ein. Diese Besichtigung kostet nichts und bindet Sie an nichts.
- Was im Angebot steht. Vor Arbeitsbeginn liegt schriftlich fest, welcher Umfang gilt und was er kostet. Gearbeitet wird nach der Zustimmung des Auftraggebers. Zum Abschluss gehören eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
- Ausführung. Belastetes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke sichern wir und geben sie an die Berechtigten. Entsorgt wird nichts, bevor die Freigabe dafür vorliegt.
Welcher der drei Fälle vorliegt, muss vorab niemand entscheiden. Das ordnet sich im Gespräch und bei der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.