Eine Wohnung lässt sich nach einem Todesfall wieder vermieten oder verkaufen. Voraussetzung ist, dass alles entfernt wird, was in Böden, Fugen und Estrich gezogen ist. Wir übernehmen in Niederwiesa die Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und die anschließende Wohnungsauflösung.
Nein. Am deutlichsten zeigt das der Geruch. Nach dem Lüften ist er für kurze Zeit fort, danach steht er wieder im Raum. Der Grund: Er sitzt nicht in der Luft, sondern im Material. Rückstände wandern durch Bodenbeläge, in Fugen, in Holz und bis in den Estrich darunter. Eine Fläche kann dabei sauber aussehen und biologisch trotzdem belastet sein. Wer von oben wischt, verteilt die Rückstände, statt sie zu entfernen. Erst wenn das betroffene Material heraus ist, bleibt auch der Geruch weg. Was entfernt wird, entsorgen wir fachgerecht, die freigelegten Flächen werden desinfiziert. Für eine Tatortreinigung gilt derselbe Ablauf.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, deshalb sieht sich das vorher jemand an. Diese Besichtigung kostet nichts. Danach erhalten Sie ein Angebot, in dem der Umfang festgehalten ist. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben. Zum Abschluss bekommen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Das hängt vom Einzelfall ab. Wie viel Material betroffen ist und wie weit die Auflösung reicht, zeigt sich erst vor Ort. Bei der Besichtigung wird das besprochen, bevor etwas beginnt.
Ist die Polizei eingeschaltet, warten wir die Freigabe des Ortes ab. Danach folgt die Besichtigung. Gehört eine Wohnungsauflösung dazu, werden Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke gesichert und den Berechtigten übergeben.
Für den Anfang genügt eine kurze Schilderung am Telefon: um welche Räume es geht, was vorgefallen ist und wie der Zugang geregelt ist. Alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
