Diese Arbeit muss niemand selbst erledigen. Wir übernehmen die Tatortreinigung und die Leichenfundortreinigung, wir übernehmen Wohnungen nach einem Todesfall, und wenn die Räume geräumt werden sollen, führen wir auch die Wohnungsauflösung durch. In Niederwerrn beginnt das nicht mit Eimer und Reiniger, sondern mit einer festen Reihenfolge, die Ihnen die Entscheidungen abnimmt.
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Von der ersten Klärung bis zum Abschluss
- Die behördliche Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft am Fundort arbeiten, ruht alles andere. Wir betreten die Räume erst, wenn die Freigabe vorliegt. Bis dahin ist von Ihrer Seite nichts zu veranlassen.
- Nicht selbst reinigen. Ein Fußboden ist kein Blatt, sondern ein Aufbau aus mehreren Schichten. Oben der sichtbare Belag, darunter Kleber und Dämmung, darunter der Estrich, der Flüssigkeit aufnimmt wie ein Schwamm. Rückstände wandern durch Fugen, Nähte und Sockelleisten nach unten und sitzen dort, wo kein Tuch hinreicht. Deshalb sagt eine sauber wirkende Oberfläche nichts über den biologischen Zustand darunter aus. Wer oberflächlich wischt, verteilt das Material eher, als dass er es entfernt. Auch der Geruch endet erst, wenn die Quelle aus dem Material heraus ist. Danach kommt er nicht zurück.
- Was am Telefon geklärt wird. Nützlich ist eine kurze Schilderung: um welche Räume es geht, ob die Freigabe erteilt wurde, wer Zugang zur Wohnung hat. Auch Fragen zu Dokumenten oder persönlichen Dingen lassen sich schon hier ansprechen.
- Ansehen, was zu tun ist. Vor jeder Zusage sieht sich jemand die Räume an und beurteilt den Aufwand. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Der Umfang wird festgehalten. Danach erhalten Sie ein Angebot, in dem steht, was gemacht wird. Erst nach Ihrer Zustimmung beginnt die Arbeit.
- Ausführung. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen desinfizieren wir mit VAH-gelisteten Präparaten. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke sichern wir und übergeben sie den Berechtigten. Zum Abschluss bekommen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Ob es bei der Reinigung bleibt oder die Wohnung anschließend geräumt wird, lässt sich beim Termin in den Räumen entscheiden. Der erste Schritt ist ein Gespräch, mehr braucht es zunächst nicht.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.