Zwischen dem Auffinden und der Reinigung liegt die Arbeit der Behörden. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume nicht freigegeben haben, wird dort nichts angefasst. Danach beginnt unser Teil: Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und, wenn gewünscht, die vollständige Wohnungsauflösung.
Von Hand gewischt wird die betroffene Zone größer, nicht kleiner. Rückstände bleiben nicht auf der Oberfläche. Sie ziehen in Bodenbelag, Fugen, Holz und Estrich. Ein Tuch nimmt oben einen Teil auf und verteilt den Rest über die Fläche. Aus einem begrenzten Bereich wird so ein weiter Bereich. Dazu kommt: Wie sauber eine Fläche aussieht, sagt nichts über ihren biologischen Zustand. Auch der Geruch hält sich, solange die Quelle im Material sitzt. Wir entfernen deshalb das kontaminierte Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die Flächen. Mit der Quelle ist auch der Geruch dauerhaft weg.
Das richtet sich nach dem Zustand der Räume und dem Umfang der Arbeit. Wir sehen uns das vorher an, die Besichtigung ist kostenlos. Sie bekommen danach ein Angebot, und gearbeitet wird erst, wenn Sie zustimmen. Zum Abschluss erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten ausgehändigt. Entsorgt wird nur, was freigegeben ist. Auch bei einer Wohnungsauflösung entscheidet niemand anderes darüber, was bleibt.
Das hängt vom Einzelfall ab. Zwei Wohnungen gleichen sich darin selten. Wie viel Zeit nötig ist, sagen wir Ihnen bei der Besichtigung, gemeinsam mit dem Umfang der Arbeit.
Der erste Schritt ist ein Gespräch. Sie schildern, was vorliegt, alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung vor Ort.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
