In einer Wohnung, in der ein Mensch gefunden wurde, steht der Hausrat noch an seinem Platz. Was davon bleibt und was entfernt wird, wird vorab festgelegt und beschrieben, nicht erst während der Arbeit entschieden. Wir übernehmen Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung in Niederfischbach.
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Die Reihenfolge, in der es abläuft
- Solange ermittelt wird. Ist die Polizei am Ort, bleibt alles unverändert, bis Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigeben. Erst danach beginnt die Reinigung.
- Die Räume unberührt lassen. Fugen, Holzdielen, der Rücken eines Teppichs und der Estrich darunter nehmen auf, was auf sie trifft. Deshalb sagt eine Fläche, die sauber aussieht, nichts über ihren biologischen Zustand. Wischen bewegt Rückstände über die Fläche, statt sie aus dem Material zu holen, und der Geruch bleibt so lange, wie die Quelle im Baustoff sitzt. Ist sie entfernt, ist auch der Geruch weg.
- Was am Telefon geklärt wird. Nützlich sind die Art der Räume, ihre Größe und der Stand der Ermittlungen. Auf Wunsch werden die Arbeitszeiten so gelegt, dass es im Haus zu keinen Begegnungen kommt.
- Ansehen, was zu tun ist. Ein Mitarbeiter sieht sich die Räume an, kostenfrei. Die Einsatzteams kommen mit neutralen Fahrzeugen.
- Das schriftliche Angebot. Der Umfang der Arbeiten steht fest, bevor jemand anfängt. Wie hoch der Aufwand ist, richtet sich nach dem Zustand der Räume. Gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung.
- Die Durchführung. Kontaminiertes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Gearbeitet wird nach den Vorgaben der Biostoffverordnung. Je nach Fall bleibt es bei der Reinigung des Fundortes, oder die Wohnung wird darüber hinaus geräumt und aufgelöst.
Am Anfang steht ein Gespräch. Darin wird geklärt, ob die Räume freigegeben sind und wann eine Besichtigung möglich ist.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.