Ein Fundort ist kein Reinigungsfall wie andere. Was zurückbleibt, liegt nicht auf der Oberfläche, sondern zieht in das Material darunter, und dorthin kommt kein Haushaltsmittel. Diese Seite beschreibt, in welcher Reihenfolge eine Tatortreinigung in Nieder-Olm abläuft, wer wann entscheidet und wie daraus die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall oder eine Wohnungsauflösung wird.
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Von der ersten Klärung bis zum Abschluss
- Warten auf die Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Ort befasst sind, liegt die Entscheidung über das Betreten bei ihnen. Erst wenn die Räume freigegeben sind, beginnt unsere Arbeit.
- Nichts selbst putzen. Rückstände sitzen in Bodenbelägen, Fugen, Holz und Estrich. Wer von Hand wischt, löst sie an und verteilt sie über Lappen, Wischwasser und Schuhsohlen in Bereiche, die vorher unbelastet waren. Die betroffene Fläche wird dadurch größer statt kleiner. Und ob eine Stelle sauber aussieht, sagt nichts über ihren biologischen Zustand. Der Geruch bleibt ebenfalls, solange die Quelle im Material steckt. Ist sie heraus, ist er weg.
- Der Anruf. Nützlich ist alles, was zum Ort bekannt ist: welche Räume betroffen sind, in welchem Zustand sie sind, ob die Freigabe vorliegt und wer den Auftrag erteilt. Mehr braucht es für die erste Einschätzung nicht.
- Besichtigung. Jemand sieht sich die Räume vor Ort an, kostenlos und ohne Verpflichtung. Auf Wunsch werden Termine so gelegt, dass Begegnungen im Haus vermieden werden. Die Fahrzeuge der Einsatzteams tragen keine Firmenbeschriftung.
- Das schriftliche Angebot. Nach der Besichtigung steht schwarz auf weiß, welche Arbeiten anfallen. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Begonnen wird erst mit Ihrer Zustimmung.
- Die Durchführung. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Entsorgt wird nichts, wofür keine Freigabe vorliegt. Je nach Fall bleibt es bei der Leichenfundortreinigung, oder die Wohnung wird anschließend vollständig geräumt.
Was in Ihrem Fall nötig ist, klärt sich im Gespräch und bei der Besichtigung. Vorher wird nichts entschieden und nichts berechnet.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.