Angehörige fragen zuerst, ob im Haus auffällt, was in der Wohnung geschehen ist. Von der Arbeit selbst bemerkt die Nachbarschaft wenig, sie findet hinter der Wohnungstür statt. Wir reinigen Leichenfundorte in Neunburg vorm Wald, wir übernehmen die Wohnung nach einem Todesfall, und wenn der Hausrat mit weg soll, folgt die Wohnungsauflösung.
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Schritt für Schritt
- Die behördliche Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, entscheidet sie, wann die Räume wieder benutzt werden dürfen. Vorher beginnt keine Reinigung. Liegt die Freigabe vor, lässt sich alles Weitere planen.
- Warum Wischen nicht hilft. Haushaltsmittel arbeiten auf der Oberfläche. Sie nehmen weg, was zu sehen ist. Was in Fugen, Holz, Bodenbelag und Estrich gezogen ist, erreichen sie nicht. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch weiter belastet sein. Beim Wischen werden Rückstände zusätzlich verteilt. Auch der Geruch hängt an der Quelle im Material und endet erst, wenn diese entfernt ist.
- Das Vorgespräch. Am Telefon reicht eine knappe Schilderung: welcher Raum betroffen ist, was vorgefunden wurde, ob die Polizei beteiligt war und wie der Zugang zur Wohnung geregelt ist.
- Der Termin vor Ort. Jemand sieht sich die Räume an, die Besichtigung kostet nichts. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Wohnung und wird deshalb dort geklärt, nicht am Telefon geschätzt.
- Was im Angebot steht. Der Umfang liegt schriftlich fest, bevor etwas beginnt. Gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung. Zur Abrechnung gehören eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
- Und dann wird gearbeitet. Kontaminiertes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten übergeben. Je nach Fall bleibt es bei der Tatortreinigung oder Leichenfundortreinigung, oder die Wohnung wird anschließend vollständig geräumt.
Welcher dieser Schritte gerade ansteht, klärt sich im Vorgespräch. Für den Anfang genügt eine kurze Schilderung, alles Übrige ergibt die Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.