Ein Leichenfundort wird durch Putzen nicht sauber. Was zurückbleibt, zieht in Bodenbelag, Fugen, Holz und Estrich ein, und dort erreicht es kein Wischwasser. Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung gehören zu unserer Arbeit, ebenso die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung. Wir kommen nach Neulußheim, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Der Geruch beantwortet diese Frage. Nach langem Lüften ist er für kurze Zeit fort. Danach steht er wieder im Raum. Das ist kein Zufall. Die Ursache sitzt im Material, nicht in der Luft. Solange sie dort bleibt, kehrt der Geruch nach jedem Lüften zurück. Er ist damit auch ein Hinweis auf den Zustand des Bodens. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein. Wischen verteilt die Rückstände dann nur weiter. Wir nehmen das belastete Material heraus und entsorgen es fachgerecht. Die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Damit ist die Quelle fort, und mit ihr der Geruch. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung.
Vom Zustand der Räume. Wie viel Material heraus muss, wie groß die betroffene Fläche ist, was geräumt wird: das entscheidet den Aufwand. Deshalb sehen wir uns die Wohnung vorher an. Die Besichtigung kostet nichts. Sie erhalten danach ein Angebot, und wir fangen erst an, wenn Sie zustimmen.
Das hängt vom Einzelfall ab. Wie umfangreich die Arbeiten ausfallen, zeigt sich erst, wenn wir die Räume gesehen haben. Bei der Besichtigung sprechen wir darüber.
Auch das klären wir bei der Besichtigung, weil es an den Räumen hängt. Eine Zahl vorab wäre geraten. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Sie und andere Hausbewohner uns nicht begegnen.
Für das erste Gespräch genügt eine kurze Schilderung: was geschehen ist, um welche Räume es geht und wer den Zugang ermöglichen kann. Den Rest klären wir vor Ort.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
