Ein Anruf ist der ganze erste Schritt. Danach sehen wir uns die Räume an, das kostet nichts, und Sie bekommen ein Angebot; gearbeitet wird erst, wenn Sie zustimmen. Wir übernehmen Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung in Neukirchen/Pleiße.
Von Hand wird die betroffene Zone eher größer als kleiner. Tuch, Wischwasser und Schuhsohlen verteilen Rückstände in Bereiche, die vorher unberührt waren. Und das Entscheidende liegt gar nicht oben auf: Rückstände ziehen in Fugen, unter Sockelleisten, durch den Bodenbelag bis in den Estrich. Dort erreicht sie kein Reiniger. Wir gehen deshalb an das Material selbst, nehmen kontaminierte Bauteile heraus, entsorgen sie fachgerecht und desinfizieren die Flächen mit VAH-gelisteten Präparaten.
Der Aufwand hängt vom Zustand der Räume ab, davon, wie tief die Kontamination reicht, und bei einer Wohnungsauflösung zusätzlich vom Umfang des Hausrats. Eine Zahl ohne Blick in die Wohnung wäre geraten. Also kommen wir vorher vorbei, kostenlos, und anschließend liegt der Umfang schriftlich vor, bevor jemand anfängt. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen mit Nachbarn im Haus ausbleiben.
Am Anblick nicht. Eine Fläche kann trocken und unverdächtig wirken und trotzdem belastet sein; sauber aussehen und sauber sein sind zwei verschiedene Befunde. Bei der Besichtigung beurteilen wir Bodenaufbau, Fugen und angrenzende Bauteile. Begonnen wird ohnehin erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft die Wohnung freigegeben haben.
Ja, und zwar endgültig. Der Geruch entsteht nicht in der Luft, sondern an einer Quelle im Material. Ist dieses Material heraus und die Fläche behandelt, fehlt dem Geruch die Grundlage. Er kommt nicht zurück.
Für ein erstes Gespräch genügt eine knappe Schilderung: um welchen Raum es geht, was bekannt ist, ob die Freigabe vorliegt. Alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
