Zwischen dem Auffinden eines Verstorbenen und der eigentlichen Reinigung liegt ein geordneter Weg. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft noch arbeiten, bleibt der Ort unberührt. Danach beginnt unser Teil: Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall, wenn nötig die Wohnungsauflösung. Wir kommen dafür nach Neukirchen.
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Die Reihenfolge, in der es abläuft
- Zuerst die Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, entscheiden die Ermittler, wann die Räume wieder betreten werden dürfen. Vorher verändert dort niemand etwas, wir eingeschlossen.
- Warum Wischen nicht hilft. Das Auge ist bei einem Fundort kein Maßstab. Eine Fläche kann nach dem Aufwischen sauber wirken und im Material darunter unverändert belastet sein, weil Rückstände in Fugen, Holz, Beläge und Estrich einziehen. Ein Lappen verteilt sie über die Fläche, statt sie herauszuholen. Am Geruch zeigt sich dasselbe: Er bleibt, solange die Quelle im Material steckt, und er ist mit ihr verschwunden.
- Der Anruf. Am Telefon hilft uns, um welche Art von Räumen es geht, ob Behörden beteiligt waren und was beim Betreten zu sehen war. Wer den Auftrag erteilt, halten wir im selben Gespräch fest.
- Ansehen, was zu tun ist. Jemand von uns sieht sich die Räume an und schätzt den Aufwand ein. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Der Umfang wird festgehalten. Sie erhalten vorab ein Angebot, das benennt, was gemacht wird. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume.
- Ausführung. Kontaminiertes Material wird herausgenommen und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert. Grundlage ist die Biostoffverordnung. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass es im Haus zu keinen Begegnungen kommt. Am Ende erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Den Anfang macht ein Gespräch, in dem Sie schildern, was vorliegt. Alles Weitere entscheidet sich erst danach.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.